Sicher Reisen

Ab dem 1. Juli können alle Staatsbürgen der EU/EEA und Personen mit ständigem Wohnsitz in der EU/EEA (neben Großbritannien, Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz, Andorra, Monako, San Marino und dem Vatikan) nach Kroatien unter denselben Bedingungen wie auch vor dem Erscheinen der Krankheit COVID-19 einreisen, aber auch weiterhin mit epidemiologischer Kontrolle und verpflichtender Einhaltung der allgemeinen und besonderen Empfehlungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit.

Alle anderen Ausländer können aufgrund geschäftlicher oder touristischer Gründe (mit bezahlter Unterkunftsreservierung) einreisen.

Der nationale Zivilschutzstab hat den Bescheid über das Aufheben der Maßnahme der verpflichtenden Selbstisolation erbracht, beziehungsweise ist kein einziges Land von dieser Pflicht umfasst.

Die europäische Kommission hat den Bescheid erbracht, dass ab 1. Juli 2020 alle Mitgliedsstaaten die Grenzen für Staatsbürger von 15 Ländern öffnen, welche als sicher angesehen werden.
Diese Länder sind: Algerien, Australien, Montenegro, Georgien, Japan, Südkorea, Kanada, China (unter der Bedingung, dass China die Einschränkungen für Staatsbürger der EU aufhebt) Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Thailand, Tunis, Uruguay.
Die Liste der Länder wird alle zwei Wochen revidiert, gemäß den epidemiologischen Kriterien.

Zwecks Verkürzung der Prozedur am Grenzübergang empfehlen wir Ihnen, die Ankündigung im Voraus auszufüllen entercroatia.mup.hr

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